Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger gestorben ist?

Die Beerdigung

Die Beerdigung bzw. eine Trauerfeier ist keines der sieben Sakramente, allerdings eine wichtige Form des Abschiednehmens im Rahmen eines Gottesdienstes. Es gibt dazu verschiedene Formen.

  • Informieren Sie den Hausarzt des Verstorbenen; dieser stellt i.d.R. den Totenschein aus.
  • Rufen Sie gerne einen Seelsorger für einen Abschiedssegen (Notfallnummer: 02553 971520)
  • Benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen. Dieses wird den Verstorbenen abholen; dies hat allerdings Zeit – nehmen Sie sich diese Zeit für ein bewusstes Verabschieden Ihres verstorbenen Angehörigen.
  • Die Terminabsprache bzgl. der Beerdigung mit dem Pfarrbüro erfolgt i.d.R. über das Bestattungsunternehmen.
  • Der Seelsorger, der die Trauerfeier leitet, meldet sich bei Ihnen für ein Trauergespräch, bei dem auch alle Fragen zur konkreten Feier beantwortet werden.

Die Trauerfeier kann als Eucharistiefeier (als sogenanntes Requiem) gestaltet werden. Treffpunkt ist hier eine der Kirchen unserer Pfarrei. Der Verstorbene kann in der Kirche im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden, so dass die Einsegnung nach der Eucharistiefeier ebenfalls in der Kirche stattfindet. Alternativ finden Aufbahrung und Einsegnung in der Trauerhalle statt. Im Anschluss erfolgt die Beisetzung auf einem der Friedhöfe.

Eine zweite Form der Trauerfeier ist der Wortgottesdienst; hier wird kein Abendmahl, keine Eucharistie, gefeiert. Die Feier kann ebenfalls in der Kirche stattfinden, allerdings auch ganz in einer der Trauerhallen.

Die Bestattungsform, also Sarg- oder Urnenbestattung ist unabhängig von der Feierform.

In Ochtrup, Langenhorst und Welbergen gibt es fünf Friedhöfe, davon vier in Trägerschaft unserer Kirchengemeinde.
Alle Infos zu den Friedhöfen finden Sie hier.

Telefonseelsorge

Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter 0800 / 1110111 oder 0800 / 1110222.

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Jesu Auferstehung hat für das Christentum grundlegende und unverzichtbare Bedeutung. Paulus schreibt: „Wenn es keine Auferstehung der Toten gibt, ist auch Christus nicht auferweckt worden. Ist aber Christus nicht auferweckt worden, so ist unsere Predigt leer und euer Glaube sinnlos“ (1 Kor 15,13 f). Der Glaube an die Auferstehung Jesu und die Auferweckung der Toten ist von Anfang Bekenntnis der Jünger und im Glaubensbekenntnis der Kirche, dem Credo, fest verankert.

Während im Alten Testament sich Aussagen über die Auferstehung der Toten erst spät finden, spiegelt das gesamte Neue Testament die einmütige Überzeugung von der schon geschehenen Auferweckung Jesu wider: Gott hat durch sein einzigartiges Handeln, indem er Jesus auferweckte, den Gekreuzigten gerechtfertigt (Apg 2,36); die Jünger werden durch den Auferstandenen zu Zeugen des Evangeliums „bis an die Grenzen der Welt“ (Apg 1,8).

Im Glauben erfassbare Wirklichkeit

Die Auferweckung Jesu ist keine historisch beweisbare Tatsache, sondern eine nur im Glauben erfassbare Wirklichkeit (Mysterium), da sie nicht Rückkehr in eine empirisch nachprüfbare Daseinsform ist, sondern Übergang in die uns noch verborgene zukünftige Daseinsform bei Gott.

Darum gibt es weder unmittelbare Zeugen des Auferstehungsvorganges, noch ist der Auferstandene auf die Bedingungen objektiver Erkenntnis festlegbar.

Historisch greifbar ist lediglich die Veränderung der Jünger, die aus verängstigten Menschen zu mutigen Zeugen des Evangeliums werden und die einmütig bekennen: „Gott hat Jesus von den Toten auferweckt.“ Dieses gemeinsame und auch angesichts von Verfolgung und Tod durchgehaltene Glaubensbekenntnis führt zur Gründung der Kirche. Nicht ein Wunschdenken der Jünger ist Grund ihres Glaubens an den Auferstandenen, sondern dieser Glaube wird erst durch die Auferstehung begründet.

Die Erzählungen vom leeren Grab wie von den verschiedenen Erscheinungen sind selbst schon Bestandteil des Glaubenszeugnisses.

Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996.